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Vertragsschreiben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unseren Geschäften liegen – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde.

Unsere Informationen einschließlich der Objektnachweise sind nur für den Auftraggeber bestimmt.

Schließt der Auftraggeber auf Grund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers einen Vertrag, schuldet er uns mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder Mietvertrages die vereinbarte Provision. Ist die Höhe der Provision nicht ausgewiesen, so gilt die ortübliche Provision.

Eine Weitergabe unserer Informationen/Objektnachweise an Dritte, auch beratende Personen oder Firmen, ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet, die zuvor schriftlich erteilt werden muss. Kommt durch eine unerlaubte Weitergabe von Informationen/Objektnachweisen ein notarieller Kaufvertrag oder ein Mietvertrag zustande, so hat der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte bzw. ortsübliche Provision an uns zu zahlen.

Die Provision kann mit schuldbefreiender Wirkung nur auf nachfolgende Konten bei der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank Ludwigsburg, IBAN: DE68604200009000004909 bzw. DE57604200009609618776, BIC: WBAGDE61, beglichen werden.

Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein Ersatzgeschäft getätigt wird, d. h. wenn ein Vertrag über ein anderes, dem Verkäufer/dem Vermieter gehörendes wirtschaftlich gleichwertiges Objekt abgeschlossen wird.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass auch vom jeweils anderen Vertragspartner eine Maklerprovision verlangt werden kann.

Die Informationen, Objektbeschreibungen sowie die Angaben über den Kaufpreis/Mietpreis beruhen auf Angaben des Verkäufers/Vermieters. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernimmt die Wüstenrot Immobilien GmbH keine Gewähr.

Die Wüstenrot Immobilien GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen haften auf Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eine Pflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Er gilt ferner nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Wüstenrot Immobilien GmbH nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer/Vermieter und Kauf- /Mietinteressenten dienen.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die Wüstenrot Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wenn der Wüstenrot Immobilien GmbH in einem speziellen Fall das Schlichtungsverfahren doch sinnvoll erscheint, so kann sie im Zusammenhang mit ihrer Verpflichtung aus § 37 VSBG die Teilnahmebereitschaft erklären.

Sind Makler und Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist Gerichtsstand der Sitz des Maklers in Ludwigsburg.

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